Mary Ward
Der Name Maria- Ward-Realschule weist auf die Ordensgründerin der Englischen Fräulein hin:
Mary Ward (1585 -1645)
1585 wurde Mary Ward als Tochter eines katholischen Adeligen in Yorkshire (England) geboren. Mit sieben gleichgesinnten Gefährtinnen ist sie 1609 in der Glaubensverfolgung unter Heinrich VIII. von England nach Belgien gezogen, von dort aus nach Deutschland, Italien, Böhmen und Ungarn, um überall Schulen zu gründen. Die Leute nannten die adeligen Frauen aus England schlicht „Englische Fräulein“.
Ihr besonderes Anliegen war, die Fähigkeiten und Qualitäten der Frau zur Entfaltung zu bringen.
Trotz vieler Widerstände gründete sie das Institutum Beatae Mariae Virginis für Frauen nach der Ordensregel der Jesuiten.
Seit dem II. Vatikanum 1964 nennen sich die Mitglieder des Institutes, das heute 2500 Ordensfrauen zählt, Maria-Ward-Schwestern.
Unsere Maria-Ward-Realschule geht aus der 242-jährigen Tradition der Erziehungsarbeit der Englischen Fräulein in Günzburg hervor.
Geschichte der Schule
Seit dem Jahre 1750 bestand in Günzburg auf Anordnung der Kaiserin Maria-Theresia eine Schule des Piaristenordens für Knaben.
Die Stadtschule
Angetan durch die erfolgreiche Erziehungsarbeit der Piaristen beantragte der k. k. Landvogt, Freiherr Franz C. von Ramschwag, dass die Bildung und Erziehung der weiblichen Jugend den „Englischen Fräulein“ übertragen werde.
Am 26. November 1758 wurde eine Stadtschule für Mädchen von Günzburg mit drei Klassen im Hause der Familie von Stain (heute Kaufhaus Schild) feierlich eröffnet.
Die Kost-, Pensionats- und Töchterschule
Im Jahre 1759, nachdem die Englischen Fräulein das ehemalige Brentano´sche Haus (heute Sparkasse) für schulische Zwecke gekauft und umgebaut hatten, nahmen sie Kostkinder auf, denen sie in der sogenannten Kostschule, später Pensionats- oder Töchterschule genannt, eigenen Unterricht erteilten.
1825 erwarb Frau Oberin Sophie Diele das Kloster der Franziskanerinnen am Frauenplatz.
Es wurde nun die endgültige Heimat der Englischen Fräulein.
Die Mittelschule
Ein bedeutsamer Tag in der Geschichte des Mädchenschulwesens ist der 8. April 1911. Das Kultusministerium erließ eine Neuordnung des Höheren Mädchenschulwesens: Man unterschied Höhere Mädchenschulen, dreiklassige und sechsklassige Mädchenmittelschulen. Das Institut entschied sich für eine Höhere Mädchen- und eine dreiklassige Mädchenmittelschule.
Von 1938 bis 1941 hieß die Schule „Haustöchterschule“.
Von 1941 bis 1945 war die Schule durch den nationalsozialistischen Staat enteignet und den Schwestern die Unterrichtserlaubnis entzogen.
1946 konnte das Institut die Schule mit einer Klasse von 36 Schülerinnen wieder eröffnen.
Vom Schuljahr 1950/51 an galt der Lehrplan für dreiklassige Mittelschulen mit Wahlpflichtfächergruppe II (wirtschaftlich).
Ab 1960 entwickelte sich aus dem dreiklassigen Zweig die vierklassige Mittelschule, die seit 1963 nur noch vierstufig geführt wird.
Die 4-stufige Realschule
Ab September 1965 bezeichnete man alle Mittelschulen in Bayern als Realschulen. Die Klassen wurden fortlaufend an die 6. Jahrgangsstufe der Volksschule weitergezählt, also Jahrgangsstufen 7, 8, 9, 10.
Schulträger war das Institut der Maria-Ward-Schwestern in Günzburg.
Durch die bis 1987 stark angewachsene Schülerzahl ergab sich eine Raumnot, die nur durch einen Neubau gelöst werden konnte.
Während der Bauzeit von 1987 bis 1992 war die Realschule im ehemaligen Kreiskrankenhaus untergebracht.
Ab dem Schuljahr 1992/93 konnte das neue Schulgebäude, das nun den heutigen pädagogischen Erfordernissen entspricht, an dem traditionsreichen Ort wieder bezogen werden.
6-stufige Realschule und Trägerwechsel
Mit dem Schuljahr 2001/2002 wurde an unserer Schule die sechsstufige Realschule eingeführt.
Am 01.01.2002 wurde nach 243 Jahren die Trägerschaft vom Schulwerk der Diözese Augsburg übernommen.
Die Zukunft der Maria-Ward-Schwestern
Das vierte Gelübde
Die Bereitschaft zur Sendung in alle Welt ist eine Besonderheit der Congregatio Jesu.
Wie die Jesuiten legen die Schwestern der Congregatio Jesu nicht nur die drei „klassischen“ Ordensgelübde Armut, Keuschheit und Gehorsam ab, sondern sie geloben ausdrücklich ihre Bereitschaft, sich in eine Aufgabe „senden“ zu lassen. Dieses „vierte Gelübde“ ist das besondere Kennzeichen der beiden Orden.
Eine „Sendung“ kann nach den Ordensregeln (Konstitutionen) der Congregatio Jesu zufolge direkt vom Papst ausgesprochen werden, aber auch von der Generaloberin oder, wie heute meist üblich, stellvertretend von der Provinzoberin. Das Sendungsgelübde verlangt von den Mitgliedern des Ordens ein hohes Maß an Flexibilität und Einsatzbereitschaft. Die Schwestern der Congregatio Jesu werden nach dem Einsatzbedarf und der persönlichen Befähigung in andere Niederlassungen versetzt und erhalten dann oft auch neue Aufgaben. Die Sendung kann sich auch auf ein anderes Land oder einen anderen Kontinent beziehen.
Mary Ward wollte bereits bei der Gründung ihres Ordens, der sich zwischen 1609 und 1611 formte, dass die von ihr gegründete Gemeinschaft den Namen Jesu tragen solle. Zugleich wünschte sie, dass die Ordensregel des Jesuitenordens auch für ihre Gemeinschaft gelten solle. Dafür war allerdings ein langer Atem nötig, denn alle diese Punkte konnten im vollen Umfang erst zu Beginn des 21. Jahrhunderts Wirklichkeit werden.